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Nachtschule e.V.
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Die Beitragsordnung des Vereins "Nachtschule.e.V.", die am 19. Juli 2003 auf der Gründungsversammlung in Dortmund beschlossen wurde. Sie können die Satzung im ganzen als PDF-Dokument herunterladen, oder hier online lesen.
B e i t r a g s o r d n u n g Die Mitgliedschaft im Verein ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Erreichung des Vereinszwecks beizutragen. Die Mitgliederversammlung hat daher folgende Beitragsordnung beschlossen: 1. Höhe des Beitrages Der Beitrag beträgt Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Bei Neuaufnahmen im 2. Halbjahr des Geschäftsjahres ist der halbe Beitrag zu entrichten. Bei Beendigung der Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres gibt es keinen Anspruch auf zeitanteilige Erstattung der Beiträge. 2. Ermäßigungen Ermäßigungen können auf Antrag für Schüler/Studenten, Früh- und Altersrentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gewährt werden Die Nachweise sind jährlich unaufgefordert zu erbringen, sonst wird der normale Beitrag fällig. 3. Fälligkeit des Beitrages Der Jahresbeitrag wird jeweils am 31. März des Kalenderjahres fällig, für welches er gezahlt werden muss. Er kann durch Lastschrifteinzug oder Barzahlung entrichtet werden. Juristische Personen erhalten jeweils zu Jahresbeginn eine Rechnung. Mitglieder, die dem Verein eine Einzugsermächtigung für den Beitrag erteilt haben, sind verpflichtet, Änderungen der angegebenen Bankverbindung rechtzeitig dem Verein mitzuteilen. Wird dieses versäumt und entstehen dem Verein dadurch Mehrkosten, so werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt. 4. Spenden Zusätzlich zu den Jahresbeiträgen kann jeder gegen Erstellung einer Spendenbescheinigung Sach- und Geldspenden zur Erreichung des Vereinszwecks erbringen. 5. Inkrafttreten Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 19. Juli 2003 in Dortmund beschlossen und gilt ab sofort. Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung. Dortmund, den 19. Juli 2003 |
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